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Von O bis O? Was beim Reifenwechsel wirklich gilt

ARAG SE 5 Min. Lesezeit
ARAG Experten mit den wichtigsten Tipps zum saisonalen Reifenwechsel
ARAG Experten mit den wichtigsten Tipps zum saisonalen Reifenwechsel
Die Faustregel „von Oktober bis Ostern“ gehört für viele Autofahrer fest zum Jahresablauf. Tatsächlich bietet sie eine gute Orientierung für den saisonalen Reifenwechsel. Gesetzlich vorgeschrieben ist sie allerdings nicht. In Deutschland entscheidet nicht das Datum, sondern das Wetter darüber, welche Reifen gefahren werden müssen. Die ARAG Experten erklären, worauf es beim Reifenwechsel ankommt und welche Fehler Autofahrer vermeiden sollten.

Die O-bis-O-Regel ist eine praktische Orientierung
Die bekannte Faustregel empfiehlt, Winterreifen von Oktober bis Ostern zu fahren. Das hilft dabei, den Reifenwechsel rechtzeitig einzuplanen und lange Wartezeiten in Werkstätten zu vermeiden. Rechtlich bindend ist diese Regel laut ARAG Experten jedoch nicht. In Deutschland gilt vielmehr die sogenannte situative Winterreifenpflicht. Das bedeutet: Winterreifen sind immer dann vorgeschrieben, wenn Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte herrschen. Wer bei solchen Straßenverhältnissen mit ungeeigneten Reifen unterwegs ist, riskiert Bußgelder, Punkte in Flensburg und unter Umständen auch Probleme beim Versicherungsschutz.

Was sagen die Gerichte?
Eine Entscheidung des Amtsgerichts Mannheim zeigt, dass es in puncto Versicherungsschutz auf den Einzelfall ankommt: Ein Autofahrer war Ende Oktober mit Sommerreifen auf einer Brücke mit einem anderen Fahrzeug kollidiert. Zwar herrschten Temperaturen bis minus sieben Grad und zwei Tage zuvor hatte es geschneit, doch zum Unfallzeitpunkt konnten keine winterlichen Straßenverhältnisse festgestellt werden. Deshalb musste der Mann auch nicht mit Glätte rechnen. Seine Versicherung musste den Schaden regulieren (Az.: 3 C 308/14). Anders kann es ausgehen, wenn man mit Sommerreifen in ein Skigebiet im Hochgebirge fährt. Passiert dann ein Unfall, liegt grobe Fahrlässigkeit vor, die eine Haftung der Versicherung ausschließen kann (Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Az.: 3 U 186/02).

Winterreifen müssen das Alpine-Symbol tragen
Seit Oktober 2024 reichen Reifen mit der früher verbreiteten M+S (Matsch und Schnee)-Kennzeichnung allein nicht mehr aus. Als wintertauglich gelten nur Reifen mit dem Alpine-Symbol – einem Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Dieses Zeichen bestätigt, dass der Reifen festgelegte Anforderungen an die Wintertauglichkeit erfüllt. Das gilt sowohl für klassische Winterreifen als auch für Ganzjahresreifen. Bei Ganzjahresreifen raten die ARAG Experten zu prüfen, ob das Alpine-Symbol vorhanden ist.


Der richtige Zeitpunkt richtet sich auch nach der Temperatur
Auch wenn es keine festen Termine gibt, empfehlen die ARAG Experten, Winterreifen aufzuziehen, sobald die Temperaturen dauerhaft unter etwa sieben Grad Celsius liegen. Denn Sommerreifen verlieren bei Kälte an Haftung, weil ihre Gummimischung verhärtet. Umgekehrt verschleißen Winterreifen bei sommerlichen Temperaturen schneller und verlängern den Bremsweg. Wer rechtzeitig wechselt, profitiert deshalb nicht nur von mehr Sicherheit, sondern schont auch seine Reifen.

Profiltiefe regelmäßig kontrollieren
Die gesetzliche Mindestprofiltiefe laut Straßenverkehrsordnung beträgt zwar lediglich 1,6 Millimeter. Für eine gute Haftung bei Nässe und Schnee empfehlen die ARAG Experten jedoch deutlich mehr. Winterreifen sollten möglichst nicht unter vier Millimeter Profil abgefahren werden. Auch Sommerreifen bieten mit mehr Profil spürbare Sicherheitsreserven, insbesondere bei starkem Regen, wenn das Risiko von Aquaplaning steigt.

Reifendruck prüfen und Sprit sparen
Nicht nur die Profiltiefe, auch der Reifendruck sollte regelmäßig kontrolliert werden. Ist er zu niedrig, steigt der Rollwiderstand und damit der Kraftstoffverbrauch. Die ARAG Experten empfehlen daher, den Reifendruck entsprechend den Vorgaben des Fahrzeugherstellers zu überprüfen, insbesondere vor längeren Fahrten und bei voller Beladung. Die Angaben finden sich meist an der Innenseite der Fahrertür, an der B-Säule, im Tankdeckel oder in der Betriebsanleitung. Wichtig: Der empfohlene Reifendruck sollte nicht eigenmächtig überschritten werden. Wer den saisonalen Reifenwechsel zum Anlass nimmt, den Reifendruck zu kontrollieren, kann damit also nicht nur die Sicherheit erhöhen, sondern auch unnötigen Kraftstoffverbrauch vermeiden – angesichts der aktuellen Preise eine lohnenswerte Kontrolle.

Günstig tanken im Ausland
Apropos Kraftstoffverbrauch: In vielen Nachbarländern sind die Benzinpreise deutlich niedriger als in Deutschland. Wer nahe genug an einer Grenze wohnt, so dass sich ein grenzübergreifender Tankstopp lohnt, darf Kraftstoff grundsätzlich auch im Reservekanister nach Deutschland mitbringen. Dabei sind bis zu 20 Liter Kraftstoff im Reservebehälter abgabenfrei. Voraussetzung: Der Kraftstoff muss für den Eigenbedarf bestimmt und an einer regulären Tankstelle versteuert erworben worden sein. Auch beim Transport im Fahrzeug sollten Autofahrer auf die Vorschriften achten: Der Kanister muss eine zugelassene Kennzeichnung (UN- oder RKK-Zulassung) besitzen und sicher verschlossen sein. Aus Sicherheitsgründen empfehlen die ARAG Experten, möglichst nicht mehr als zehn Liter pro Kanister zu transportieren.

Reifenwechsel selbst durchführen?
Wer über das nötige Werkzeug verfügt und Erfahrung hat, kann den Reifenwechsel grundsätzlich selbst erledigen. Wichtig sind ein sicherer Stand des Fahrzeugs, das korrekte Anzugsdrehmoment der Radschrauben und eine anschließende Kontrolle des Reifendrucks. Nach etwa 50 bis 100 gefahrenen Kilometern sollten die Radschrauben erneut überprüft und gegebenenfalls nachgezogen werden. Wer unsicher ist oder keine geeignete Ausrüstung besitzt, ist in einer Fachwerkstatt besser aufgehoben.

Erfordert der Reifenwechsel bei Hybrid- und Elektroautos besondere Qualifikationen?
Wer ein Hybrid- oder Elektroauto fährt, sollte auf keinen Fall die Reifen selbst wechseln, denn hier ist lebensgefährliche Hochspannung im Spiel. Der Reifenwechsel am E-Auto darf laut ARAG Experten auch nur von einer fachgerechten Werkstatt durchgeführt werden, die eine sogenannte Hochvolt-Qualifizierung vorweisen kann. Dazu gehört nicht nur elektrotechnisch unterwiesenes Personal, sondern eine spezielle Ausstattung.

Beleuchtung gleich mit überprüfen lassen
Der saisonale Reifenwechsel ist nach Auskunft der ARAG Experten auch ein guter Anlass, die Fahrzeugbeleuchtung kontrollieren zu lassen. Gerade in der dunklen Jahreszeit sind funktionierende Scheinwerfer, Rückleuchten und Blinker unverzichtbar, um gut zu sehen und selbst rechtzeitig erkannt zu werden. Viele Kfz-Betriebe beteiligen sich jedes Jahr an der Aktion „Licht-Test“ und prüfen die komplette Beleuchtungsanlage kostenlos. Dabei werden unter anderem Scheinwerfer, Brems- und Rücklichter, Blinker sowie die Leuchtweitenregulierung kontrolliert und bei Bedarf richtig eingestellt. So lassen sich das Unfallrisiko verringern und unangenehme Überraschungen bei einer Verkehrskontrolle vermeiden.


Reifen und Kraftstoff richtig lagern
Wer seine Räder selbst einlagert, sollte sie kühl, trocken und vor direkter Sonneneinstrahlung geschützt aufbewahren. Vor der Einlagerung sollten Beschädigungen und die Profiltiefe kontrolliert und die Reifen entsprechend gekennzeichnet werden, damit sie in der nächsten Saison wieder an der richtigen Position montiert werden können.

Wer zusätzlich Benzin als Reserve zu Hause aufbewahren möchte, sollte beachten, dass Benzin nur in begrenzter Menge und ausschließlich in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern in der Garage gelagert werden darf. In der Regel sind laut ARAG Experten bis zu 20 Liter Benzin und 200 Liter Diesel zulässig.

(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)
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