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Bevor es zu spät ist: THG-Quote sichern

HUK-COBURG Unternehmenskommunikation 2 Min. Lesezeit
Noch bis 31. Oktober kann die THG-Prämie für das laufende Jahr beantragt werden.
Noch bis 31. Oktober kann die THG-Prämie für das laufende Jahr beantragt werden.
E-Auto-Fahrer profitieren alljährlich vom niedrigeren CO2-Ausstoß ihrer Fahrzeuge, wenn sie ihre Emissionszertifikate verkaufen. Um sich diese THG-Prämie – aktuell einen dreistelligen Betrag – für 2026 zu sichern, muss der Antrag bis zum 31.10. gestellt worden sein.

Wie der Verkauf der Emissionszertifikate funktioniert? Angebote für THG-Prämien finden sich auf der Website eines Kfz-Versicherers oder Onlineplattformen. Nach dem Hochladen des Fahrzeugscheins folgt die Registrierung mit Namen, Anschrift und Kontodaten. Antragsberechtigt, so die HUK-COBURG, ist ausschließlich der eingetragene Halter, unabhängig davon, ob das Auto privat gekauft, geleast oder ein Firmenwagen ist. Profitieren können von der THG-Prämie nicht nur E-Auto-Halter, auch Halter von E-Rollern , E-Motorrädern oder elektrischen Leichtfahrzeugen können Emissionszertifikate verkaufen.

Die Auszahlung des kompletten Betrags erfolgt erst nach der Prüfung durch das Umweltbundesamt. Die Bearbeitung dauert in der Regel mehrere Monate. Bei einem guten Anbieter kann man aktuell mit mehr als 300 Euro THG-Prämie rechnen.

Wer auf Nummer sicher gehen will, wählt zudem eine Plattform mit verbindlich garantiertem Preis statt mit einem „bis zu Preis-Angebot“. THG-Quoten werden am Markt gehandelt und dementsprechend schwanken die angebotenen Preise. Nur ein Festpreis verhindert, dass später vielleicht weniger Geld als vorgesehen auf dem eigenen Konto landet.

Und wer keine Lust auf das jährliche Antragstellen hat oder Angst, es zu vergessen, für den ist die neue Kombi-Prämie eine Option. Sie verlängert die Laufzeit des Antrags auf zwei Jahre. Und beim Check-out lässt sich eine Erinnerungsfunktion für 2028 aktivieren. Für besonders Eilige, die die Prämie zeitnah wollen, gibt es jetzt – auch neu – die Option der Sofortauszahlung.

(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)
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