Niemand denkt gern an Urteilsunfähigkeit oder Tod. Dennoch ist es genau dieser Moment, in dem eine fehlende Vorsorge zur Belastung für alle Beteiligten werden kann. Das Angebot eines spezialisierten Nachlassverwalters, wie die Nachlasspartner AG, reicht deshalb weit über die reine Abwicklung von Erbfällen hinaus – es beginnt schon lange davor.
Ein zentrales Vorsorgedokument ist der Vorsorgeauftrag. Er legt fest, wer im Fall der eigenen Urteilsunfähigkeit Entscheide in persönlichen, medizinischen und finanziellen Belangen treffen darf. Wer einen Vorsorgeauftrag Muster sucht oder eine individuelle Vorsorgeauftrag Vorlage benötigt, erhält im Rahmen der Beratung ein massgeschneidertes Dokument, das die persönlichen Verhältnisse exakt abbildet. Ergänzend dazu wird die Patientenverfügung aufgesetzt, die festhält, welche medizinischen Massnahmen im Ernstfall gewünscht oder abgelehnt werden. Eine Patientenverfügung St Gallen-gerecht formuliert und rechtsgültig abgefasst gibt sowohl der betroffenen Person als auch dem medizinischen Personal klare Orientierung. Klienten, die das passende Patientenverfügung Formular suchen, bekommen auch hierfür Unterstützung.
Im Bereich des Testaments deckt das Angebot sämtliche Varianten ab. Wer ein Testament aufsetzen möchte, kann dies mit notarieller Begleitung tun, um spätere Anfechtungen zu vermeiden. Das Testament beim Notar zu entwerfen stellt sicher, dass Form und Inhalt den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Wer ein Testament vom Notar schreiben lassen möchte, erhält ein Dokument, das präzise formuliert und rechtssicher aufgesetzt ist. Alternativ ist es möglich, ein bereits erstelltes Testament notariell beglaubigen lassen – oder ein bestehendes Dokument als Testament zu hinterlegen, damit es im Erbfall auffindbar ist.
Die Rechtsberatung Testament schliesst auch die Frage des Pflichtteils ein: Der Pflichtteil Erbe ist gesetzlich verankert und kann durch ein Testament nicht vollständig ausgehebelt werden. Wer einen Erbvertrag Pflichtteil-konform gestalten möchte, wird entsprechend beraten.
Für unverheiratete Paare bietet der Konkubinatsvertrag eine rechtliche Grundlage, die im Konkubinat sonst nicht automatisch besteht – etwa bei Erbrecht, Vermögensaufteilung und gegenseitiger Absicherung. Der Nachlassverwalter begleitet dabei den gesamten Prozess von der ersten Erbrecht Beratung bis zur abgeschlossenen Nachlassplanung.
Weiterführende Informationen zum Thema Legat oder Pflichtteil lassen sich auch auf der Webseite der Nachlasspartner AG unter https://www.nachlasspartner.ch abrufen.
Nachlasspartner AG